Tatort

Tatort ist jeder Ort, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Die Tatortarbeit dient der Gewinnung, Festlegung und Verwertung von Anhaltspunkten über Zeit, Ort, Vorbereitung, Hergang, Motiv und Auswirkung einer strafbaren Handlung, um den Täter zu ermitteln und seine Überführung zu ermöglichen.

Die Tatortarbeit der Polizei ist nicht nur auf den eigentlichen Ort der Tat (Tatort im engeren Sinne) beschränkt. Vielmehr erstreckt sich die Tatortarbeit auf alle jene Örtlichkeiten, die – je nach Art und Begehungsweise des Delikts- Spuren von Tathandlungen aufweisen könnten. 

 

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