Archiv für 7. Mai 2008

Beweisführung

Die Beweisführung belegt, wo und wie Beweise gesucht/ gefunden wurden.

Außerdem wird festgehalten, wie und wann Spuren weitergeleitet und ausgewertet wurden.

 

Beweisverbot

Es gibt verschiedene Arten von Beweisverboten. Sie legen z.B. fest, dass gelöschte Vorstrafen nicht behandelt werden dürfen oder das ein Zeuge sich bei einer Aussage nicht selbst belasten muss. Außerdem dürfen Aussagen die durch verbotene Vernehmungsmethoden erhalten wurden, nicht verwendet werden (wenn der Verdächtige nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde, führt das zu einem Verwertungsverbot).

 

Fallanalysten

Fallanalysten kennt man aus dem Fernsehen unter dem Begriff Profiler. Sie werden zu einem Fall hinzugezogen, wenn die ermittelnden Beamten ins stocken geraten.

Sie arbeiten getrennt von der eigentlichen Mordkommission und arbeiten die Fallakten durch, nachdem alle Vermutungen und Interpretationen geschwärzt wurden. Dabei zerlegen sie den Fall in kleinste Einzelteile (Sequenzanalyse) und versuchen zu klären wann der Täter was gemacht hat. (Bsp.: Der Täter ist geflohen, warum hat er diesen Weg genommen und keinen anderen?)

In Deutschland werden im Jahr etwa 50-70 Fallanalysen durchgeführt.

 

Weihmann, Robert: Kriminalistik: ein Grundriss für Studium und Praxis

Weihmann, Robert: Kriminalistik : ein Grundriss für Studium und Praxis; 6. Aufl.; Hilden/Rhld. : Verl. Dt. Polizeiliteratur; 2002; 315 S. ; 21 cm.

ISBN: 3-8011-0476-1

 

Suchy, Erwin: Spurensicherungshilfe

Suchy, Erwin: Spurensicherungshilfen : [mit Checklisten]; Stuttgart ; München ; Hannover ; Berlin ; Weimar ; Dresden : Boorberg; 2005; 66 S. : zahlr. Ill. ; 15 cm.

ISBN 3-415-03581-6

 

fingierte Spur

Die fingierte Spur bezeichnet eine vorsätzlich falsch gelegte Spur, die vom eigentlichen Tatvorgang ablenken soll.

 

Gegenstandsspur

Die Gegenstandsspur bezeichnet beweiserhebliche Gegenstände, die keiner kriminaltechnischen Untersuchung bedürfen. Da diese Art der Spur aber Träger anderer Spuren sein kann, ist dies nie auszuschließen. Zu den Gegenstandsspuren können u. a. Dokumente des Täters am Tatort oder die Tatwaffe im Besitz des Täters gezählt werden. Gegenstandsspuren helfen im erheblichen Maße bei der Tatrekonstruktion.