Es gibt verschiedene Arten von Beweisverboten. Sie legen z.B. fest, dass gelöschte Vorstrafen nicht behandelt werden dürfen oder das ein Zeuge sich bei einer Aussage nicht selbst belasten muss. Außerdem dürfen Aussagen die durch verbotene Vernehmungsmethoden erhalten wurden, nicht verwendet werden (wenn der Verdächtige nicht über seine Rechte aufgeklärt wurde, führt das zu einem Verwertungsverbot).
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