Die Gegenstandsspur bezeichnet beweiserhebliche Gegenstände, die keiner kriminaltechnischen Untersuchung bedürfen. Da diese Art der Spur aber Träger anderer Spuren sein kann, ist dies nie auszuschließen. Zu den Gegenstandsspuren können u. a. Dokumente des Täters am Tatort oder die Tatwaffe im Besitz des Täters gezählt werden. Gegenstandsspuren helfen im erheblichen Maße bei der Tatrekonstruktion.
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